„Zum 1. September und 1. Oktober 2024 konnten wir 872 neue Mietverträge schließen. Leider sind zum 13. September 2024 noch immer 2.751 Bewerbungen offen“, stellt Prof. Dr. Jörg Magull, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Studierendenwerks Göttingen, fest.
Mit Einzugswunsch zum bald beginnenden Wintersemester 2024/25 standen am Stichtag 13. September 2024 1.859 Bewerbungen auf der Warteliste – ein Wert, wie er zuletzt im Vor-Pandemie-Jahr 2019 erreicht worden war.
513 Bewerbungen liegen schon jetzt für spätere Einzugstermine in den Jahren 2025/26 vor. Prophylaktische Bewerbungen weit vor Aufnahme eines Studiums in Göttingen sind dabei grundsätzlich möglich und führen in der Regel zu einer Wartelistenposition.
Die Versorgungsquote mit Wohnheimplätzen beträgt in Göttingen derzeit 16,46 Prozent, gemessen an den aktuellen Zahlen der an den drei Göttinger Hochschulen immatrikulierten rund 29.200 Studierenden zum Wintersemester 2024/25. Die verbindliche Zahl der Studierenden an der Universität Göttingen im Wintersemester 2024/25 wird dem Studierendenwerk Göttingen frühestens im November vorliegen.
Der Trend zur Internationalisierung an der Universität war in den Pandemie-Jahren 2020/2021 nachvollziehbar rückläufig. Er kehrte jedoch schon 2022 und 2023 wieder zurück und zeigt sich 2024 mit einer nochmals stark gestiegenen Wohnnachfrage:
Die Anzahl neuer Bewerbungen vom 1. Januar bis zum 13. September 2024 weist 2.065 internationale Studierende (2023: 1.482) und 2.940 inländische Studierende (2023: 2.587) aus. Aufgrund der bisher abgeschlossenen Mietverträge geht das Studierendenwerk zum 1. Oktober 2024 sicher von einer sogenannten „Vollvermietung“ und somit null freien Plätzen aus.
„Wegen der knappen Wohnheimplätze ist eine Schaffung von mehr Wohnraum für Studierende durch Neubau zwar wünschenswert, vor der derzeitigen Förderkulisse aber aktuell nicht möglich“, betont Geschäftsführer Magull.
Die Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen – WFB) des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 23.04.2024 lege fest, dass die anfängliche Warmmiete im Durchschnitt 360 EUR je Wohnheimplatz nicht überschreiten solle. Vor allem aufgrund dieser Vorgabe seien Neubauten wegen der derzeitigen Baukosten aktuell nicht zu realisieren.



