Erklärung zur Barrierefreiheit
(Stand der Erklärung: 23.06.2025)
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://www.studierendenwerk-goettingen.de.
Diese Webseiten berücksichtigen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 16. Juli 2021 (BGBl. 2021 I Seite 2970) erlassen wurde und am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft tritt größtenteils. Dieses Bundesgesetz heißt vollständig Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze.
Nicht barrierefreie Inhalte:
1. Barriere: PDF-Dateien
Beschreibung: Leistungsberichte bis zum Jahr 2023 sind nicht barrierefrei.
Maßnahme: Bei der Erstellung neuer PDF-Dateien wird auf die barrierefreie Gestaltung geachtet.
2. Barriere: Vereinzelt fehlende Alternativtexte
Beschreibung: Es ist nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen Alternativtexte für einige visuelle Elemente fehlen oder aussagekräftiger formuliert sein könnten.
Maßnahme: Bei Hinweis auf Optimierungsmöglichkeiten wird der betreffende Alternativtext angepasst.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.06.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung und den umgesetzten Empfehlungen unseres Homepage-Supports.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Unternehmenskommunikation Studierendenwerk Göttingen
E-Mail ukomm@studierendenwerk-goettingen.de
Internet www.studierendenwerk-goettingen.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
- Telefon: 0511/120-4010
- E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Datum der Veröffentlichung der Website: 05.01.2020